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Die Friedhofsordnung für den Friedhof in Crostwitz

Eine umfangreiche Ausgabe der Friedhofsordnung ist derzeit in Bearbeitung.

Hier folgen einige Hinweise die später auch in die Friedhofsordnung aufgenommen werden.

1. Grababmeldung:

Soll eine Grabstelle aufgegeben werden, so ist dies im Pfarrbüro anzumelden. Dabei werden die Kontaktdaten aufgenommen und die Zahlungen der Grabstelle kontrolliert.

Beim Beräumen einer Grabstelle ist darauf zu achten, dass alle oberirdischen und unterirdischen* Bestandteile eines Grabdenkmales und der Umfassung zu räumen sind.
* meistens befinden sich im Erdreich an Kopf- und Fußende der Grabstelle große Steine oder Beton als Fundament der Steindenkmäler und Umfassung. Diese sind selbstständig zu räumen und das dadurch fehlende Erdreich wieder aufzufüllen.

2. Grabdenkmal:

Grundsätzlich empfehlen wir als Grabdenkmal ein Holzkreuz mit Korpus und Namenstafel. Ein Steindenkmal ist möglich. Bevor ein Grabdenkmal aufgestellt wird, muss, vor dessen Anfertigung, der Friedhofsverwaltung ein Entwurf aller geplanter Teile, mit Aufmaß und Schriftprobe zur Genehmigung vorgelegt werden. Die in unserer Umgebung tätigen Steinmetze erledigen das auf Absprache für die Grabnutzungsrechtinhaber. Die Verantwortung liegt jedoch beim Granutzungsrechtinhaber. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden Denkmales. Wird ein Denkmal oder Teile dessen ohne Genehmigung und mit nicht nachträglich genehmigungsfähigen Ausprägungen oder Maßen aufgestellt, droht ein Rückbau des Denkmales auf Kosten der Grabnutzungsrechtinhaber.

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